Fördermaßnahme: Wettbewerb "Kommunen in neuem Licht", Laufzeit 01.09.2010 - 31.05.2014

Mit dem Wettbewerb „Kommunen in neuem Licht“, der 2009 von Bundeskanzlerin Angela Merkel eröffnet wurde, forciert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) den Transfer und die Markteinführung der LED-Technologie in die Allgemeinbeleuchtung. Er ist Teil der LED-Leitmarktinitiative, die im Rahmen der HighTech-Strategie der Bundesregierung genau diesen Technologietransfer fördert.

Bekanntmachung

Wettbewerb "Kommunen in neuem Licht"

Das BMBF hat den LED-Wettbwerb "Kommunen in neuem Licht" ausgerufen, um den Einsatz von Leuchtdioden für die Allgemeinbeleuchtung zu stimulieren und voranzutreiben. Bis zum 31. Dezember 2009 können Projektskizzen zum Thema beim Projektträger VDI Technologiezentrum in Düsseldorf eingereicht werden.

Im Rahmen des Wettbewerbs sind konkrete Planungen zu Demonstrationsprojekten und deren zeitnaher Umsetzung gefordert. Die zehn Kommunen mit den innovativsten Projektskizzen werden durch eine unabhängige Fachjury zur Förderung ausgewählt und erhalten jeweils bis zu 2 Millionen Euro Fördergelder für die Umsetzung ihrer Pläne.

Wichtige Bewertungskriterien zur Auswahl durch die Fachjury sind dabei:

  • Innovationsgrad
  • Energieeffizienz
  • Kosteneffizienz bei Einrichtung und Betrieb,
  • organisatorische Innovationen (wie contracting-Modelle)
  • Ausstrahlung
  • sowie prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Objekte.

Adressiert werden die beiden Einsatzfelder der Allgemeinbeleuchtung:

  • Innenbeleuchtung von Gebäuden (sowohl Neubau als auch Sanierung)
  • Außenbeleuchtung mittels LED, beispielsweise Straßen- oder Tunnelbeleuchtung. Auch Kombinationen mit herkömmlichen Beleuchtungssystemen sind zulässig, prämiert wird jedoch nur der auf die LED-Beleuchtung entfallende Anteil.

Antragsberechtigt sind Kommunen und Landkreise sowie kreisfreie Städte. Darüber hinaus sind andere Institutionen (z.B. Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen und andere Konsortien) antragsberechtigt, sofern die Kommunen in dem als Verbundprojekt auftretenden Konsortium die Federführung innehalten. Die Partner eines „Verbundprojekts“ haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Die zehn Gewinner werden auf der Fachmesse „Light Building“ im April 2010 in Frankfurt bekannt gegeben. Insgesamt zwei Jahre haben die Kommunen anschließend Zeit, ihre Pläne zu verwirklichen.

Ansprechpersonen

Foto: Dipl.-Phys. Lars Unnebrink
Dipl.-Phys. Lars Unnebrink
Koordination Förderprogramm Photonik
+49 211 6214-598